Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Erklärung des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer ist auch wirtschaftlich Berechtigter. Für ihn tritt keine dritte Person auf.
Für den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt für die Versicherungsleistung ist (sind) im Todesfall in nachstehender Rangfolge:
a) der Ehegatte, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt seines Ablebens verheiratet ist,
b) die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen,
c) die Eltern bzw. der zum Zeitpunkt des Ablebens des Versicherten noch verbleibende Elternteil,
d) die Erben.