Zur Beitragsberechnung bitte Versicherungsbeginn und Geburtsdatum angeben.
Erklärung des Versicherungsnehmers
Für den Tarif Pflege Ambulant<Stationär Premium 750 Beitragsbefr. ab PG 2 (421,423,430,432,442,443,444,421B):
Mir ist bekannt, dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
- ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
- eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung / GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht
-
eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
- Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems: Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
- Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen: insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
- Erkrankungen des Immunsystems: HIV-Infektion, AIDS
- Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
- genetische Erkrankungen: Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
- sonstige Erkrankungen: Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen*, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden)
- innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
*Hinweise zu psychischen Erkrankungen
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
Ich bestätige, dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreitet:
- Pflegetagegeld in PG 1: 15,00 Euro (häusliche Pflege) bzw. 15,00 Euro (stationäre Pflege)
- Pflegetagegeld in PG 2: 40,00 Euro (häusliche Pflege) bzw. 120,00 Euro (stationäre Pflege)
- Pflegetagegeld in PG 3: 80,00 Euro (häusliche Pflege) bzw. 120,00 Euro (stationäre Pflege)
- Pflegetagegeld in PG 4: 100,00 Euro (häusliche Pflege) bzw. 120,00 Euro (stationäre Pflege)
- Pflegetagegeld in PG 5: 120,00 Euro (häusliche Pflege) bzw. 120,00 Euro (stationäre Pflege)
Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen und Versicherungsbedingungen. Diese allein sind vertragsmaßgeblich.