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ARKV Familienschutz (Tarif 502)
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Zur Beitragsberechnung bitte Versicherungsbeginn und Geburtsdatum angeben.

Bitte beachten Sie, dass für die Absicherung des Familienschutzes
  • Mindestens ein Elternteil mitversichert werden muss.
  • Mindestens zwei versicherte Personen insgesamt.
  • Versicherte Personen sind in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- bzw. Lebenspartner, sowie unterhaltspflichtige Kinder - auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder - in unbegrenzter Anzahl bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Zur Ermittlung Ihres monatlichen Beitrags wird die Person herangezogen, die am ältesten ist. Bitte geben Sie die abzusichernden Personen ein.
Angaben zur Person (Antragsteller/Versicherungsnehmer)  
zu versichernde Person 2
zu versichernde Person 3

Erklärung des Versicherungsnehmers

Es besteht für die zu versichernden Personen ein ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
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